Brandschaden - was tun?

19.12.2022

Brandschaden - was tun?

Ein überlastetes Stromkabel, der Funkenflug aus dem Kamin oder eine Zigarette, die nicht ordentlich ausgedrückt wurde - es gibt unzählige Ursachen für einen Brand. Der daraus resultierende Brandschaden kann, dank des schnellen Eingreifens der Feuerwehr, meistens auf einige Räume und Möbel beschränkt werden. In manchen Fällen wird jedoch die ganze Wohnung oder das Haus nahezu ruiniert.

Nachdem das Feuer sachgemäß gelöscht, die eigenen 4 Wände wieder freigegeben wurden und der erste Schock überstanden ist, gibt es einige Dinge zu beachten, bevor die Wohnung oder das Haus wieder in einen normalen Zustand gebracht werden können.

Das richtige Verhalten nach einem Brand

Nachdem das Feuer gelöscht ist, muss die Polizei zunächst die Brandursache ermitteln, um eine Brandstiftung ausschließen zu können. Erst dann ist das Haus oder die Wohnung wieder freigegeben und darf betreten werden.

Bevor Sie sich jedoch an die Aufräum- und Sanierarbeiten machen, sollte vorher die Versicherung über den Brand in Kenntnis gesetzt werden. Wird diese zu spät informiert, kann es zu Problemen bei der Schadenserstattung kommen und im schlimmsten Fall bleibt man selbst auf einigen Kosten sitzen. Außerdem sollte die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung, bei Mietshäusern und Wohnungen zusätzlich die Hausverwaltung, bzw. der Vermieter, informiert werden.

Sofortmaßnahmen nach einem Brand

Nach einem Brand sollten als erstes Vorkehrungen getroffen werden, um weitere Schäden zu verhindern. Lecks sollten provisorisch verschlossen werden und Elektrogeräte dürfen auf keinen Fall benutzt werden, da hier eine Kurzschlussgefahr besteht. Zudem sollte die Schadenstelle abgesichert und anschließend ein professionelles Sanierungsunternehmen für die weiteren Arbeiten beauftragt werden. Dieses kann sich mit Ihnen, dem Sachverständiger und der Versicherung absprechen und alle weiteren Maßnahmen planen.

Das gewählte Unternehmen sollte zeitnah engagiert werden, da einige Brandschäden schnell entfernt werden müssen. Die Sofortmaßnahmen bei einer Brandschadensanierung inkludieren das Entfernen von beweglichen Geräten und Gegenständen, das Wegräumen des Brandschutts, die Vermeidung von Wasserschäden, welche durch Löschwasser verursacht werden können, sowie das Entfernen des Brandgeruchs und die Aufheizung und Entfeuchtung der Räume aufgrund der Korrosionsgefahr durch den Ruß.

Sofern nur einige Teile des Gebäudes vom Brand betroffen sind, müssen die sauberen Bereiche vor aufwirbelndem Ruß geschützt werden. Dazu werden alle Fenster und Türen in den sauberen Zimmern verschlossen und alle Tür- und Fensterschlitze zusätzlich mit Klebeband abgedeckt. All diese Arbeiten sollten jedoch nur von gesunden Personen durchgeführt werden: Ältere, Schwangere, Kinder oder Menschen mit geschwächtem Immunsystem sind von der Brandschadensanierung fern zu halten.



Brandschadensanierung in Auftrag geben

Der Brand ist gelöscht, die Versicherung informiert und die Polizei hat den Bereich wieder freigegeben. Nun muss die Sanierung des Brandes bei einem professionellen Fachbetrieb in Auftrag gegeben werden. Dabei lohnt es sich darauf spezialisierte Verbände, wie den Handwerkerverband 'Hand in Hand' in Erwägung zu ziehen. Der Hand in Hand Verband stellt sicher, dass sich alle Betriebe selbstständig koordinieren und die erforderlichen Maßnahmen in einem Zug durchgeführt werden.

So wird für die Wiederherstellung eines Gebäudes nach einem Brandschaden beispielsweise ein Malerbetrieb in Regensburg aus dem Hand in Hand Verband engagiert. Dieser koordiniert alle nötigen Maßnahmen, wie die fachgerechte Entfernung von Elektrogeräten oder die Trocknung von Wasserschäden durch Löschwasser mit den jeweiligen Sanitär- bzw. Elektronik Betrieben. Durchgehender Ansprechpartner für die Sanierung bleibt einzig und alleine der Malerbetrieb und Sie müssen somit nur eine Firma beauftragen und koordinieren, anstatt mehrere verschiedene. Das entlastet Sie zeitlich und psychisch.

Eine Brandschadensanierung läuft dabei wie folgt ab:

Zunächst wird das betroffene Gebäude besichtigt, um einen Lösungsweg und den Ablauf der Maßnahmen mit Ihnen zu besprechen. Anschließend werden alle Gewerke koordiniert und eingeplant. Abwicklung und Ansprechpartner während der Renovierungsphase bleibt der beauftragte Betrieb. Bei der Besichtigung werden zunächst alle Schäden aufgenommen. Dabei wird nach stark betroffenen Bereichen bzw. dem Brandherd und den weniger betroffenen Bereichen unterschieden.

Je nach Ausmaß der Schäden wird entschieden, welche Gewerke für die Sanierung benötigt werden und welche Vorbehandlung von Nöten ist, um ein einwandfreies Ergebnis zu erzielen. So kann es sein, dass Flächen abgetragen und wiederhergestellt werden müssen.

Nach der Besichtigung können die nötigen Sofortmaßnahmen, wie zum Beispiel die Entrümpelung, umgehend angegangen werden. Alle weiteren Maßnahmen werden in Abstimmung mit den anderen nötigen Gewerken getroffen und können daher teilweise eine etwas längere Zeit in Anspruch nehmen. Bei der Brandschadensanierung werden alle vom Brand betroffenen Räume grundlegend saniert: verrußte Flächen werden intensiv gereinigt, beschädigte Türen, Fliesen, Rohre, Wände, Böden und Elektronik repariert, saniert oder fachgerecht entsorgt.

Was kann bei einer Brandschadensanierung gerettet werden und was nicht?

Leider lässt sich nicht jede Oberfläche und jedes Material wiederherstellen. Verputzte und nicht poröse Oberflächen, wie beispielsweise Beton, sind gut sanierbar, da man diese absaugen und mit einem Hochdruckgerät reinigen kann. Sollten Risse oder Abplatzungen durch die Hitze aufgetreten sein, z. B. in einer Betonwand, so muss zunächst ein Statiker hinzugezogen werden, bevor diese Stellen gereinigt werden können.

Auch Fliesen und andere Keramikoberflächen lassen sich mit einer Feuchtreinigung säubern, lediglich Fugen müssen gegebenenfalls erneuert werden. Natursteinoberflächen können ebenfalls in den meisten Fällen leicht saniert werden und müssen danach nur neu imprägniert werden.

Schlecht sanierbar hingegen sind Oberflächen aus Marmor, Holz und Kunststoff. Marmor enthält Eisenteile, die bei oder nach einem Brand oxidieren können. Daher sollten Marmorböden nach einem Brand unverzüglich ausgetrocknet werden. Holz kann vorgereinigt und je nach Schadensausmaß anschließend feingereinigt, abgeschliffen und natürlich neu versiegelt werden. Unbehandeltes Holz birgt jedoch eine Gefahr, da dort die Brandgase in die Poren eingezogen sind. Je nach Wärme und Luftdruck können die giftigen Gase später wieder austreten und bergen somit eine große Gefahr für die Gesundheit der Betroffenen.

Bei Kunststoffflächen hängt die erfolgreiche Sanierung vom Einzelfall ab. Wurde die Oberfläche nur leicht verschmutzt, stellt eine Reinigung meist kein Problem dar. Bei stärkerer Verschmutzung hingegen könnten sich Rußpartikel in die Kunststoffoberfläche eingebettet haben. Dann muss der Gegenstand leider ausgetauscht werden.

Lichtschalter, Steckdosen, korrodiertes Metall, Tapeten, unbehandeltes Holz und textile Boden- und Wandbeläge können somit meist nicht gerettet werden und müssen entsorgt werden. Ebenfalls sollten Lebensmittel, Kinderspielzeug und Babysachen, Kosmetikartikel, sowie Textilien und Polstermöbel, welche mit dem Feuer oder dem Rauch in Berührung gekommen sind, entsorgt werden.

Dauer und Kosten einer Brandschadensanierung

Sowohl die Dauer als auch die Kosten sind abhängig vom Ausmaß des Brandschadens. So kann die Sanierung eines kleinen Brandes 500 Euro kosten, ein großer Brand welcher auf das ganze Haus übergegangen ist oder sogar eine ganze Produktionshalle ausbrennen ließ, kann auch häufig bis zu 50.000 Euro oder mehr kosten.

Dementsprechend dauern die Sanierungsmaßnahmen natürlich auch länger oder kürzer an. Sowohl Kosten, als auch die Dauer der Brandschadensanierung klärt ein professioneller Fachbetrieb mit Ihnen jedoch im vorhinein ab und erklärt Ihnen ausführlich die geplanten Maßnahmen.

Welche Versicherung übernimmt Brandschäden?

Wenn Sie eine Hausratversicherung und bestenfalls zusätzlich eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben, dann müssen Sie die Kosten der Brandschadensanierung nicht selbst übernehmen, sondern bekommen diese von der Versicherung erstattet. Beide Versicherungen zahlen jedoch nur die Schäden, wenn der Brand unabsichtlich entstanden ist, also ohne einen bestimmungsgemäßen Herd. Wenn beispielsweise ein Stromkabel einen Kurzschluss verursacht und daraus ein Brand resultiert, greift die Versicherung. Wurde das Feuer mit Vorsatz gelegt werden keinerlei Kosten übernommen, bei grober Fahrlässigkeit nur Teile.

Diese Kosten übernimmt die Hausratversicherung im Falle eines Brandschadens

  • Die Wiederbeschaffung beweglicher Gegenstände. Dazu zählen Kleidung, Möbel und Haushalts- und Elektrogeräte
  • Kosten für die Reparaturen der Einrichtung
  • Wertminderung von beschädigten Gegenständen
  • Eventuelle Kosten des Feuerwehreinsatzes

Diese Kosten werden von einer Wohngebäudeversicherung übernommen:

Die Gebäudeversicherung übernimmt nur die Kosten für beschädigte Gebäudeteile, darunter fallen:

  • Das Mauerwerk und Dach
  • Fest verbaute Teile, wie Fenster, Türen und Fliesen
  • Sanitäranlagen
  • Elektrische und Heizungsanlagen
  • Teilweise auch Nebengebäude, wie Garagen oder Gartenhäuser


Sie möchten eine Brandschadensanierung durchführen?

Niemand wünscht sich einen Brand in den eigenen 4 Wänden.

Mithilfe der Hand in Hand Betriebe kümmern wir uns im Fall der Fälle fachgerecht um die Brandschadensanierung und koordinieren alle nötigen Aufgaben so, dass Sie schnell und sorgenfrei zurück in Ihre Wohnung oder Ihr Haus können.

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